Live 500 – Konzertförderung

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Die Initiative Musik geht mit dem Förderprogramm Live 500 in die nächste Runde. Seit dem 23. September und bis zum 23. Oktober 2024 (Antragsfrist: 13:00 Uhr!) können sich Musikspielstätten und Veranstalter online (> Live 500 > zum Antrag) um Konzertförderungen 2024/2025 bewerben.

Das Gesamtbudget in Höhe von knapp 900.000 Euro soll kleine bis mittlere Musikspielstätten sowie regionale Veranstalter unterstützen und dabei gleichmäßig auf urbane und ländliche Regionen verteilt werden, um die kulturelle Vielfalt flächendeckend zu fördern. Es können Zuschüsse in Höhe von 500 Euro je Veranstaltung beantragt werden.

Vorausgesetzt wird u.a.,

  1. dass die geförderten Veranstalter mindestens die Hälfte ihres Programms divers gestalten und gezielt Personen aus unterrepräsentierten Gruppen wie FLINTA*-Personen, LGBTQIA*-Personen, Personen mit Rassismus- oder Antisemitismuserfahrung und Personen mit Behinderung eine Bühne bieten. Nach ihrem Beitritt zur Keychange-Initiative Anfang des Jahres setzt die Initiative Musik mit dieser Maßnahme erneut ein starkes Zeichen für mehr Chancengleichheit in der Branche.
  2. dass die Veranstalter sich verpflichten, auch bei kleinen und/oder weniger populären Konzerten eine Mindestgage von 150 Euro für Solos und 250 Euro für größere Bands zahlen. Zusätzlich muss die Hälfte der Fördermittel als Gagenzuschuss direkt an die Künstler gehen.

Alle Informationen zum Programm Live 500 gibt es auf der Webseite initiative-musik.de

Auszug aus dem Kriterienkatalog (III Fördergegenstand, Art und Umfang der Zuwendung):

3.1. Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusiker:innen, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen. Die Hälfte des Zuschusses – 250 EUR – muss an die jeweils auftretende Band bzw. den jeweiligen Act gehen. Alle geförderten Livemusikveranstaltungen müssen den unter 3.2. und 3.3. aufgeführten Kriterien entsprechen und innerhalb der Projektlaufzeit (Beginn bei Abschluss des Zuwendungsvertrags – bis 31. Dezember 2025) stattfinden.

Livemusikveranstaltungen im Sinne dieses Programms sind kuratierte Aufführungen von Musiker:innen (einschließlich Ereignisse mit künstlerischen DJs, s. FAQ für Definition) grundsätzlich auf einer Bühne vor einem Publikum. Für die Konzerte wurde speziell geworben. Das Publikum ist wegen der musikalischen Darbietung gekommen.

3.2. Förderkriterien: Livemusikveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Der maximale Eintrittspreis beträgt 25 EUR netto pro Person;
  • Es nehmen maximal 250 zahlende Gäste je Konzert teil. Bei Livemusikveranstaltungen mit überwiegend künstlerischen DJs gilt eine Obergrenze von maximal 500 zahlenden Gästen. Konzerte mit so genannter „Hut-Kasse“ und eintrittsfreie Konzerte, die sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten, können eingereicht werden, wenn darüber hinaus alle Regelungen unter 3.2. erfüllt sind;
  • Es spielen ein:e oder mehrere Künstler:innen bzw. Bands zu 100% live;
  • Es wird mindestens 50% selbstverfasstes Repertoire gespielt;
  • Die Künstler:innen bzw. Bands erhalten eine angemessene Gage/Vergütung.

Um einer fairen Vergütung von Künstler:innen nachzukommen, müssen Geförderten in diesem Programm eine Garantiegage von 150 EUR pro Solokünstler:in bzw. 250 EUR pro Duo/Band zahlen (zusätzlich zu dem durch die Förderung auszuzahlenden Gagenzuschuss i.H.v. 250 EUR). Diese Regelung betrifft auch eintrittsfreie Konzerte und Konzerte auf Spendenbasis.

  • Die Livemusikveranstaltungen werden bei der GEMA gemeldet und abgerechnet. Livemusikveranstaltungen mit Künstler:innen bzw. Bands, die keine GEMA-Mitglieder sind, können berücksichtigt werden. Die Konzerte müssen dennoch bei der GEMA gemeldet werden;
  • Mehrere Auftritte an einem Tag am gleichen Veranstaltungsort gelten als eine Livemusikveranstaltung;
  • Die geförderten Musikspielstätten oder Veranstalter:innen können Livemusikveranstaltungen mit denselben Künstler:innen bzw. Bands nicht mehrfach fördern lassen;
  • Die Livemusikveranstaltungen finden in Deutschland statt.

3.3. Diversität in der Programmplanung

  • Für die geförderten Konzerte muss eine diverse Programmplanung nachgewiesen werden: mindestens 50 % der auftretenden Künstler:innen ordnen sich nach eigenen (freiwilligen) Angaben einer oder mehreren der folgenden in der Musikbranche unterrepräsentierten Gruppen zu: FLINTA* Personen, LGBTQIA* Personen, Personen mit Rassismus- oder Antisemitismuserfahrung, Personen mit Behinderung. Nähere Informationen zum Hintergrund und zu den Zielen dieser Diversitätsquote sind in den FAQs der Initiative Musik beschrieben.

Alle Informationen zum Programm Live 500 gibt es auf der Webseite initiative-musik.de

Bilanz der ersten Runde: Live 500 (2023/2024)

In der ersten Runde wurden bereits 194 Projekte unterstützt und damit rund 4.000 kleinere Konzerte ermöglicht. Besonders kleine Spielstätten profitierten, die 86 Prozent der Geförderten ausmachten. Eine Übersicht aller Geförderten findet sich in der Doku der Initiative Musik unter Förderungen Live 500.

„Die erste Runde von Live 500 hat eindrucksvoll gezeigt, dass ein diverses Booking möglich und erfolgreich umsetzbar ist,“ sagt Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik. „Wir freuen uns über die erzielten Ergebnisse und haben die Förderkriterien in der zweiten Runde angepasst, um Herausforderungen wie die Unterrepräsentation des ländlichen Raums und gestiegene Kosten für Musikspielstätten gezielt anzugehen. Die zivilgesellschaftliche Bedeutung der Livemusikkultur, besonders im ländlichen Raum, kann kaum überschätzt werden. Ihre Vielfalt zu bewahren und diese Regionen kulturell zu stärken, ist eine zentrale Aufgabe der Initiative Musik.“

Quelle: initative-musik.de

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