Das Kabinett in Schleswig-Holstein hat am vergangenen Dienstag einem Gesetzentwurf zur Förderung der Musikschulen zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine Abstimmung im Landtag. Ziel des Musikschulfördergesetzes sei es, die finanzielle Planungssicherheit der Musikschulen zu verbessern und die Qualität der musikalischen Bildung zu sichern, hieß es in einer Pressemitteilung des Landes.
Kulturministerin Karin Prien erklärte: „Musikschulen sind unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen und sozialen Bildung. Deswegen ist es uns wichtig, einerseits mehr finanzielle Planungssicherheit für die Musikschulen herzustellen und andererseits die Qualität der musikalischen Bildung zu sichern.“ Das neue Gesetz stärke die kulturelle Bildung im Land nachhaltig und sei ein klares Bekenntnis zur Gemeinschaftsaufgabe Kultur.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
- Eine gesetzlich geregelte Förderung,
- verbindliche Qualitätsstandards für Musikschulen,
- eine engere Zusammenarbeit mit Kitas, beruflichen Schulen und allgemeinbildenden Schulen, insbesondere im Bereich der Ganztagsbetreuung.
Um als „staatlich anerkannte Musikschule“ gefördert zu werden, müssen Einrichtungen künftig bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen. Besonders hervorgehoben wird dabei der Ganztagsbereich.
Die finanzielle Förderung durch das Land wird um 1 Million Euro auf insgesamt 2,132 Millionen Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Haushaltsentwurf für 2025 vorgesehen und soll ab 2026 dauerhaft in der Finanzplanung verankert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Musikschulen flächendeckend Kooperationen im Ganztagsbereich eingehen können und gegebenenfalls weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung aufgenommen werden.