Wird das Konzept „Nachtbürgermeister“ in Schleswig-Holstein zum Erfolgsmodell? Flensburg probiert es aus, Kiel prüft noch.
Seit Ende April ist es beschlossene Sache: Flensburg soll bis zum 01. Juli 2024 die Position Nachtbürgermeister*in bei der Tourismus Agentur Flensburger Förde GmbH (TAFF) einrichten. Nun ist die Stelle ausgeschrieben. Damit ist Flensburg die erste Stadt in Schleswig-Holstein, die diese Position besetzen will.
Davon scheint sich die TAFF viel zu versprechen: „Wir setzen mit dieser Initiative auf Flensburgs Potenzial, sich mit einzigartigen kulturellen Angeboten als dynamische Nightlife-Szene zwischen Aarhus und Hamburg zu positionieren!“, heißt es in der Stellenausschreibung.
Die Tätigkeitsbereiche des gesuchten Teammitglieds für die Nachtbürgermeisterei reichen dabei u.a. von der Analyse über die Konzeption bis hin zu Beratung, Vermittlung, Koordination, Kooperation, Kommunikation des Flensburger Nachtlebens mitsamt aller Akteure. Da wundert es nicht, dass die entsprechende Position in anderen Städten „Koordinierungsstelle Nachtleben“ (Delmenhorst), „Fachstelle Moderation der Nacht“ (München) oder „Nachtmanager“ genannt wird und vielerorts doppelt besetzt ist (meist in Teilzeit). In Mannheim gibt es solch eine Position bereits seit 2018, hier unter dem Titel „Night Mayor“, und als Vollzeitstelle. 2020 folgte Mainz mit der ehrenamtlichen Position „Nachtkulturbeauftragter“. Seit 2021 sind insgesamt 16 weitere Städte bzw. Stadtteile hinzugekommen, zuletzt Hamburg-St. Pauli. Seit Mai 2024 ist Sascha Bartz hier „Nachtbeauftragter für St. Pauli“ und damit der bisher nördlichste „Nachtbürgermeister“ in der Bundesrepublik, in Teilzeit. 2022 wurde mit der IG NACHT KONSIL sogar eine Interessengemeinschaft der Nachtbeauftragten im Land gegründet.
Übrigens: Im benachbarten Dänemark gibt es bisher keine vergleichbaren Positionen. In Amsterdam hingegen hat sich der Job „Nachtburgemeester“ bereits seit 2003 etabliert und findet sich in vielen weiteren niederländischen Städten. Auch in Manchester, London oder Prag gibt es Night Mayors, Night Czars und ähnliche Konzepte.
Die Flensburger Stelle ist zunächst in Teilzeit ausgeschrieben und befristet bis zum 31. Dezember 2026. Eine Bewerbungsfrist wird nicht genannt. Die Ausschreibung ist – vertraut man auf den Dokumententitel – brandneu: vom 10. Juni 2024.
Und das Anforderungsprofil? Das ist breit gefächert. Oder anders ausgedrückt: Es wirkt unscharf. Gefragt sind überwiegend Soft Skills. Die harten Fakten finden nur am Rande statt. Aber vielleicht ist das genau richtig für eine Position, die sich ein Stückweit selbst erfinden und formen muss; und darüber hinaus immer in Interaktion mit vielen ist: hier als Impulsgeber, dort als Mediator, dann und wann als Repräsentant uvm.
Fest steht: Flensburg hat sich allerhand vorgenommen, um das „Nachtleben konzeptionell und strategisch entscheidend weiter[zu]entwickeln“. Mit der neu geschaffenen Position verlässt die Stadt abstrakte Strategien. Stattdessen gerät sie geradewegs und mutig ins Tun und in Bewegung. Die Idee ist gut. Zu tun, gibt es genug. Das (kulturelle) Nachtleben hat (mehr) Aufmerksamkeit verdient und: Es braucht sie auch. Damit unsere Städte leuchten können.
Das Nachtleben hat Potenzial, in vielfacher Weise: Kultur, Standortattraktivität, Lebensqualität, Wirtschaftsfaktor … Es geht um so viel mehr als „nur“ Diskotheken, Sicherheit oder Lärmschutz. Wann und durch wen die Stelle in Flensburg besetzt werden, welche Schwerpunkte und Akzente das Flensburger Konzept entwickeln und setzen wird, das steht noch in den Sternen. Wir dürfen gespannt sein, wer sich in Zukunft verstärkt und in welcher Weise um das Nachtleben in Flensburg kümmern wird. In jedem Fall wünschen wir gutes Gelingen und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Und in Kiel?
Auch in Kiel soll zumindest geprüft werden, ob die Position bzw. die Funktionalitäten eines Nachtbürgermeisters installiert werden sollen. So ging es in der Landeshauptstadt auf der Ratsversammlung am 18. Januar 2024 um die etwaige Position eines Nachtbürgermeisters. Marcel Schmidt von der SSW-Ratsfraktion stellte einen Antrag auf Prüfung der Position Nachtbürgermeister für die Stadt Kiel und wie diese ressourcenschonend installiert werden könnte (Drucksache 0020/2024). Dem Antrag würde mehrheitlich zugestimmt.
Der zugehörige Beschluss vom 18. Januar 2024 lautet wie folgt:
„Die Verwaltung wird gebeten, spätestens bis zur Sommerpause dem Kulturausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung und dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung in einer Geschäftlichen Mitteilung darzulegen, wie die Funktionalität ein*er Nachtbürgermeister*in (oder auch eines Nachtbürgermeister-Teams) für die Landeshauptstadt Kiel implementiert werden kann. Für die Prüfung soll Kontakt zu Städten und Kommunen in Deutschland aufgenommen werden, die bereits über Nachtbürgermeister*innen verfügen, die Erfahrungen dieser Kommunen sollen in die Prüfung einfließen. Weiterhin soll es einen Austausch mit den Akteur*innen der Kieler Bar-, Kneipen-, Konzert- und Nachtszene (sowohl gewerblich als auch in der Kulturszene verankert) geben und die Ergebnisse des Austausches ebenfalls in die Prüfung einfließen. Es soll insbesondere geprüft werden, ob und wie die Funktionalitäten eines Nachtbürgermeisters mit den bestehenden Ressourcen abgedeckt werden können und welche Strukturen gegebenenfalls angepasst werden müssen.“
Der Offene Kanal Kiel hat die Sitzung aufgezeichnet. Den Mitschnitt von Tagungspunkt 9.3 „Nachtbürgermeister“ kann im zugehörigen Videoabschnitt aufgerufen und angesehen werden [ab 01:43:53 bis 02:03:00]. Der Aufzeichnung lässt sich u.a. entnehmen, dass ein ähnlicher Antrag zum Sachverhalt Nachtbürgermeister hier erstmalig bereits 2014 von der FDP-Ratsfraktion gestellt wurde. Damals sei „die Zeit noch nicht reif gewesen“ und der Originalantrag wurde abgelehnt.
Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel will das „Nachtleben stärken und vernetzen“. Denn: „Mit der Corona-Pandemie hat sich die Situation für Restaurants, Kneipen, Discotheken, Bars und andere gastronomische Einrichtungen in den meisten Fällen massiv verschlechtert. Rücklagen mussten aufgebraucht werden, die Inflation und die Wirtschafts- und Energiekrise sorgten für Verunsicherung und in vielen Fällen sind die Besucherzahlen nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie zurückgekehrt.“ In seiner Stellungnahme beschreibt er die Funktionalität der Position wie folgt: „Ein*e Nachtbürgermeister*in fungiert als Lotse für Veranstalter*innen, dolmetscht zwischen freier Szene und Verwaltung und ist Lobbyist*in des Nachtlebens in der Verwaltung. Die Person soll ein tragfähiges Netzwerk der diversen Akteur*innen des Kieler Nachtlebens aufbauen und Ansprechperson sein bei entstehenden und manifestierten Konflikten im Nachtleben.“
Es bleibt abzuwarten, was die aktuelle Prüfung ergeben und welche Strategien die Stadt Kiel daraus ableiten wird.