Wer für ein Kulturprojekt Förderung vom Land Schleswig-Holstein erhalten möchte, muss möglichweise zukünftig ein Bekenntnis für eine „vielfältige Gesellschaft“ unterschreiben. Die Initiator:innen sollen sich gegen „jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung stellen und jede Form von Antisemitismus ablehnen“. Ein entsprechender Passus soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen ins Haushaltsgesetz des Landes eingefügt werden. Den Entwurf unterzeichneten die kulturpolitischen Sprecher:innen Ole-Christopher Plambeck (CDU) und Uta Röpcke (Grüne). Bei der ersten Beratung im Landtag hatten die anderen Parteien Zweifel, ob diese Maßnahme das gewünschte Ziel erreicht.
„Es ist ehrenwert, das Geld nur noch den Guten zu geben und sich das unterschreiben zu lassen“, sagte Martin Habersaat (SPD) bei der Debatte. Aber wer von Hass gegen eine demokratische, diverse Gesellschaft durchdrungen sei, hätte wohl kein Problem mit einer falschen Unterschrift. Bereits heute könne das Land eine Förderung ablehnen, wenn ein Kulturprojekt rassistische oder antisemitische Züge aufweise. Habersaat erinnerte auch daran, dass ein ähnlicher Vorstoß in Berlin juristisch gescheitert war.
Ähnlich lautete die Kritik der anderen Oppositionsparteien. Für den SSW sagte deren Fraktionsvorsitzender Lars Harms: „Feinde und Verächter unserer Werte sollen nicht von Steuergeldern profitieren, aber in der Alltagspraxis kann es mit diesem Gesetz zu Problemen kommen.“ Seine Fraktion macht einen Alternativvorschlag, der den ungenauen Begriff „vielfältige Gesellschaft“ durch eine längere Definition ersetzen. „Wir müssen versuchen, rechtssicher zu formulieren.“
„Vielfalt“ ist juristisch ungenau, fürchtet die Opposition
Annabell Krämer (FDP) fand: „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.“ Das Ziel sei richtig, aber der Wunsch nach „Vielfalt“ sei juristisch angreifbar und die Überprüfung bedeutete für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand. „Das kann nicht in unser aller Interesse sein“, sagte Krämer.
Marion Pfeifer (CDU) verteidigte den Gesetzentwurf. Stelle sich heraus, dass das Kreuz unrichtig gesetzt war, werde der Förderbescheid zurückgenommen, das Geld müsse zurückgezahlt werden. „Das hat mit überbordender Bürokratie nichts zu tun.“ Ihre Parteifreundin, die Kultusministerin Karin Prien, betonte: „Die Freiheit der Kunst und die Meinungsfreiheit sind hohe Güter, das ist uns sehr bewusst. Gleichzeitig ist die Menschenwürde als oberster Wert unantastbar.“ Der neue Passus, der ins Haushaltsgesetz des Landes eingefügt werden soll, stütze sich auf mehrere Gutachten, die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Klausel bestätigten.
„Die Freiheit der Kunst und die Meinungsfreiheit sind hohe Güter. Gleichzeitig ist die Menschenwürde als oberster Wert unantastbar.“
Eka von Kalben (Grüne) wandte sich in der Debatte an die SPD-Fraktion. „Sind Sie nun für oder gegen ein Antidiskriminierungs-Gesetz?“ Die Regierungsfraktionen wollten sich gegen „alle Formen von Diskriminierung und Antisemitismus wenden, egal von welcher Seite sie stammen“, sagte die Grüne.
Der Gesetzentwurf sowie zwei Änderungsvorschläge vom SSW und der FDP werden in den nächsten Monaten in mehreren Ausschüssen weiterberaten. Federführend sind die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses, mitberaten wird im Finanz- und im Bildungsausschuss.