An einem trüben Novemberabend kämpft die Musikschule Rendsburg um ihr Überleben. Dazu sind Geschäftsführer Tomasz Pancewicz und eine Kollegin in das Verwaltungsgebäude des Kreises Rendsburg-Eckernförde gekommen, um den Kultur- und Bildungsausschuss um Geld zu bitten. Es geht um 125.000 Euro mehr. Ohne diese Summe, erklärt Pancewicz dem Ausschuss, könnte die Schule dicht machen. Zurzeit lernen dort 1.400 Schüler:innen jeden Alters den Umgang mit Instrumenten, Tanz und Gesang.
Ist eine Musikschullehrkraft selbständig oder scheinselbständig?

Der Grund dafür ist das so genannte „Herrenberg-Urteil“ aus dem Jahr 2022. In dem Fall geht es um eine Frau, die seit dem Jahr 2000 in der städtischen Musikschule im Baden-Württembergischen Herrenberg Klavier und Keyboard unterrichtet. Für die Stunden erhielt sie Honorare und zahlte als Selbständige ihre Kranken- und Rentenversicherung selbst. Im Prozess vor dem Landes- und später dem Bundessozialgericht ging es um die Frage, ob die Frau scheinselbständig war. Das Bundessozialgericht entschied im Juni 2022 gegen die Stadt Herrenberg. Laut dem Urteil habe die Musiklehrerin keine unternehmerische Freiheit besessen. Zum Beispiel warb sie nicht eigenständig um Schüler:innen und gestaltete den Unterricht nach den Wünschen der Musikschule.
Das Urteil betrifft alle Musikschulen bundesweit, auch die in Rendsburg, in der bisher rund 60 Honorarkräfte unterrichten. Die Rentenversicherung, die Unternehmen auf Scheinselbstständigkeit prüft, sicherte den Schulen eine Übergangszeit zu, doch die ist im Oktober 2024 abgelaufen.
Die Musikschule Rendsburg suchte Rat
Die Musikschule Rendsburg habe die Zeit genutzt, sagte Michael Rohwer, der für die SPD im Ausschuss sitzt. „Die Verantwortlichen kamen selbst, um zu fragen, wie sie mit der Lage umgehen sollten.“ Es habe mehre gemeinsame Veranstaltungen mit einer überfraktionellen Arbeitsgruppe gegeben. Am Ende stand die Lösung, die Honorarkräfte fest anzustellen. „Die SPD stimmt zu, denn die Musikschule soll vernünftig und gesetzeskonform arbeiten“, sagte Rohwer.
„Die Musikschule soll vernünftig und gesetzeskonform arbeiten.“
Trotz einiger Gegenstimmen gab es nach kurzer Beratung eine Mehrheit für den Antrag. Die Musikschule Rendsburg erhält im kommenden Jahr 125.000 Euro mehr vom Kreis. Dafür soll der Kreis einen Sitz im Vorstand erhalten, auch der Name könnte in „Kreismusikschule“ geändert werden. Darüber entscheidet im Jahr 2025 die Mitgliederversammlung der Musikschule. Nicht nur der Kreis erhöht seinen Zuschuss, sondern auch mehrere Gemeinden, darunter die Städte Rendsburg und Büdelsdorf, könnten mehr geben. Damit ist zumindest das kommende Jahr gesichert.

Wie in Rendsburg müssen Musikschulen bundesweit um ihr Fortbestehen bangen. Denn Festangestellte sind teurer als Honorarkräfte, weil der Arbeitgeber Rente und Krankenversicherung zahlen muss. Der Landesverband Bildende Kunst Sachsen fragt sich daher, ob das Urteil zum „Todesstoß für die kulturelle Bildung“ werden könnte. Ludger Vollmer, Präsident des Landesmusikrates Hamburg, sagte dem NDR in einem Interview, die privaten und öffentlichen Musikschulen sei „stark bedroht“.
Was bringt das Urteil den Künstler:innen?
Die Gewerkschaft verdi begrüßt das Urteil dagegen, weil es mehr Sicherheit für die Musikschul-Lehrkräfte bedeute. Auch die Künstlersozialkasse, in der sich freischaffende Künstler:innen versichern können, sieht das Urteil positiv. „Festanstellungen bieten eine bessere soziale Absicherung und verringern die Gefahr der Altersarmut“, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings besteht die Gefahr, dass Musiker:innen, die auch Unterricht geben, aus der Künstlersozialversicherung herausfallen. Die ist aber besonders flexibel und günstiger als andere Kranken- und Rentenversicherungen.
Das ist ein Problem, denn nicht alle Musiker:innen wünschen sich eine Festanstellung, sagt Ludger Vollmer im NDR-Interview. „Sehr viele Musiker:innen gehen auf Tour, machen Konzertreisen, finanzieren sich aber durch das Unterrichten.“ Durch eine Festanstellung werde das „Berufsmodell von Tausenden von Musiker:innen massiv infrage gestellt“. Auch die Vereinigung Alte Musik Berlin sieht Probleme für die Lehrkräfte. „Viele von ihnen stehen nun vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage“.