Musikalische Übungen für Kleinkinder, Gitarrenkurse für Senior:innen: Rund 38.000 Menschen jeden Alters lernen an den 22 Musikschulen in Schleswig-Holstein Instrumente spielen, singen oder tanzen. Aber so gut diese Zahlen auf den ersten Blick aussehen, die Lage der Musikschulen ist schwierig. Das liegt vor allem am Herrenberg-Urteil, das besagt, dass freiberufliche Musiklehrer:innen – rund 1.100 sind es landesweit – fest angestellt werden müssen. Mit einem neuen Musikschulfördergesetz will die Landesregierung aus CDU und Grünen die Finanzierung der Musikschulen absichern. Nun legte Kulturministerin Karin Prien (CDU) ihren Entwurf im Landtag vor und erntete Kritik von der Opposition.
Gesetz soll Musikschulen strukturell absichern
„Musikschulen sind starke Partner für Kommunen, Schulen und Kindertagesstätten“, sagte Karin Prien bei ihrer Rede vor dem Parlament. Noch wichtiger wird die Arbeit der Bildungsstätten ab 2026. Ab dann sind die Grundschulen verpflichtet, Kinder auch am Nachmittag im offenen Ganztagsunterricht zu betreuen, und dazu braucht es zahlreiche Partner-Organisationen, darunter die Musikschulen.

Vor allem für Kinder sei es wichtig, ein Musikinstrument zu lernen oder in einem Chor zu singen, betonen Abgeordnete aller Fraktionen. Aber oft hängt es vom Einkommen der Eltern ab, ob das möglich ist. Denn im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in Schleswig-Holstein die EigenbBeiträge für den Musikschulunterricht besonders hoch. Um sie zu senken und damit allen Interessierten die Teilhabe zu ermöglichen, brauche es eine „nachhaltige strukturelle Absicherung“, heißt es im Entwurf des Musikschulfördergesetzes, kurz MusFöG.
Zuschüsse für Musikschulen fast verdoppelt
Das Land hat bereits die Zuschüsse für die Musikschulen fast verdoppelt: von 1,13 Millionen auf 2,13 Millionen Euro. „Diese Erhöhung wird im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 veranschlagt und ist ab dem Haushaltsjahr 2026 bereits in der Finanzplanung berücksichtigt“, sagte Prien. Damit seien die Musikschulen in der Lage, die Herausforderungen zu bewältigen, die das Herrenberg-Urteil mit sich bringe.
Dabei ging es um die Klage einer Frau, die an der städtischen Musikschule von Herrenberg in Baden-Württemberg Klavier und Keyboard unterrichtete. Dafür erhielt sie Honorare, von denen sie als Selbständige ihre Kranken- und Rentenversicherung zahlte. Im Prozess vor dem Landes- und später dem Bundessozialgericht ging es um die Frage, ob die Frau scheinselbstständig war. Das Bundessozialgericht entschied im Juni 2022 gegen die Stadt Herrenberg. Nun müssen bundesweit Musikschulen ihre bisherigen Honorarkräfte anstellen, was deutlich höhere Kosten verursacht.
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Musikschulen vor dem Landtag demonstriert und eine Petition eingereicht. Sie verlangten Zusagen, dass das Land ihnen mehr Geld zuweist. Auch bei den Kreisen und Städten baten die Musikschulen um höhere Zuschüsse.
Langes Warten auf das Gesetz

Dass das Land jetzt erst ein Gesetz vorlegt, beruhe auf einem „absichtlichen Zögern“, sagte Uta Röpcke (Grüne). Denn inzwischen gebe es eine Einigung auf Bundesebene und es sei klar, dass die Schulen noch zwei Jahre Frist haben, um die Forderung des Bundessozialgerichts umzusetzen. Sie lobte, ebenso wie Anette Röttger (CDU), das neue Gesetz.
Aber „was lange währt, wird nicht immer gut“, sagte Beate Raudies (SPD). Sie und ihre Kolleginnen der anderen Oppositionsparteien FDP und SSW kritisierten die zahlreichen Auflagen, die Musikschulen erfüllen müssen, um eine staatliche Förderung zu erhalten. Dazu zählen ein Minimum von 150 Unterrichtsstunden pro Woche in festgelegten Bereichen, Fortbildungen für die Lehrkräfte und ein:e Leiter:in, der oder die bestimmte Kriterien erfüllen muss.

Hohe Standards zu fordern, sei zwar richtig, sagten Raudies und Anne Riecke (FDP). Dennoch seien die Kriterien für kleinere Schulen schwer zu erfüllen. Vor allem, da die Summe insgesamt zu gering und erwartete Lohnsteigerungen nicht einberechnet seien, wie Jette Waldinger-Thiering (SSW) vorrechnete.
„Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Ton für unser Land finden.“
„Dieses Gesetz ist ein Anfang, aber nicht die Lösung“, sagte Riecke und wandte sich an die Regierungsfraktionen: „Lassen Sie uns gemeinsam den richtigen Ton für unser Land finden.“ Dazu ist in den kommenden Wochen Zeit: Der Gesetzesentwurf wird im Ausschuss weiterberaten.